Versicherungsdeckung
Das Pflichtleistungsangebot der Klinik gilt für Personen aller Versicherungsklassen; also auch für die Patientinnen und Patienten, die im Kanton Solothurn wohnen und nur eine Grundversicherung für den Wohnkanton abgeschlossen haben.
Die Patientenadministration klärt die Kostendeckung vor dem Spitaleintritt ab. Sollte eine Kostenübernahme, seitens der Krankenkasse aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, suchen wir zusammen mit dem Patienten nach einer geeigneten Lösung.

